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der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammer sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Hieraus ergeben sich für die Steuerberaterkammer die folgenden Tätigkeitsschwerpunkte:
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Führung des Berufsregisters
In das bei der Kammer geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, weitere Beratungsstellen von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten und Zweigniederlassungen von Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Die Einsicht in das Berufsregister wird jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
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Interessenwahrnehmung der Berufsangehörigen
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und z. T. gemeinsam mit den Berufsverbänden Seminare durchgeführt.
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Beratung und Information der Mitglieder
Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Die Mitglieder erhalten regelmäßig Kammermitteilungen mit aktuellen Informationen.
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Erstellung von Gutachten
Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.
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Existenzgründungsberatung für Berufsangehörige
Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.
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Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere aus Gesundheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen.
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Vermittlungstätigkeit
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen Berufsangehörigen und deren Auftraggebern. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird.
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Berufsaufsicht
Eine der Hauptaufgaben der Steuerberaterkammer ist die Einhaltung und Überwachung von Pflichten der Mitglieder. Sie ist verpflichtet bei dem Verdacht einer Berufspflichtverletzung diesem von Amts wegen nachzugehen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Es besteht jedoch keine Amtspflicht der Steuerberaterkammer gegenüber Dritten, die Berufsaufsicht zu führen.
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Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
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Bestellung von Steuerberatern
Die Steuerberaterkammer ist für die Bestellung als Steuerberater/in in Sachsen-Anhalt und für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung zuständig.
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Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
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Zuständige Stelle für die Berufsausbildung
Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig.
Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen in den Steuerberaterpraxen die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ab.
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Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung
Die Kammer schlägt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Steuerberaterprüfung vor.
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Organe der Kammer
- Kammerversammlung
- Vorstand
- Präsidium
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