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Steuerberater/-innen werden tätig, wenn sie einen entsprechenden Auftrag erhalten. Der Auftrag definiert die zu erbringenden Leistungen, die der/die Steuerberater/-in dem Mandanten in Rechnung stellen kann. Der Umfang des Auftrags sollte möglichst in schriftlicher Form klar und eindeutig festgelegt werden.
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